Drei Monate nach dem Start der neuen Grundsicherung steht eine Frage im Mittelpunkt: Spart die Reform Geld? Die Bundesregierung hält ein Urteil für verfrüht. Am 23. Oktober erklärte sie, im Vordergrund stehe die Vermittlung in Arbeit; Einsparungen sollten daraus langfristig entstehen. Die wesentlichen Änderungen gelten seit dem 1. Juli 2026.
Der Einwand ist methodisch berechtigt, ersetzt aber keinen Erfolgsnachweis. Eine Haushaltsbilanz zeigt, was ausgegeben wurde. Sie beantwortet nicht von selbst, welchen Anteil daran neue Regeln haben. Dafür müssen Ausgabenentwicklung und Reformwirkung getrennt untersucht werden.
Zuerst klären, welche Kosten gemeint sind
Schon die Abgrenzung entscheidet über das Ergebnis. Nach einer Auswertung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe gab der Bund von Januar bis September 2026 für Bürgergeld und Grundsicherungsgeld 21,812 Milliarden Euro aus. Das waren 481 Millionen Euro oder 2,2 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.
Diese Summe umfasst jedoch nicht das gesamte System: Unterkunft und Heizung werden gesondert verbucht; auch Verwaltung und Arbeitsförderung gehören in eine umfassende Kostenbetrachtung. Zudem liegen sechs der neun erfassten Monate vor dem Reformstart. Aus dem Rückgang lässt sich deshalb keine Einsparung durch die Reform ableiten.
Auch der Maßstab muss stimmen. Im Regierungsentwurf waren für 2026 über Bund, Länder, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit hinweg netto 86 Millionen Euro Minderausgaben veranschlagt. Das war eine Prognose unmittelbarer Haushaltswirkungen, kein Beleg für bereits erzielte Einsparungen. Größere Entlastungen durch zusätzliche Beschäftigung sind davon zu unterscheiden.
Fallzahlen und Wohnkosten auseinanderhalten
Die Zahl der Menschen im Leistungsbezug ist ein wichtiger Kostentreiber. Nach einer Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit gab es im September 3,704 Millionen erwerbsfähige Grundsicherungsberechtigte – 145.000 weniger als ein Jahr zuvor. Dieser Vorjahresvergleich sagt allerdings nicht, wann und weshalb die Zahl sank.
Erwerbsfähig bedeutet außerdem nicht arbeitslos. Unter den Berechtigten sind auch Menschen, deren Arbeitseinkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht, sowie Personen mit Betreuungs- oder Pflegeaufgaben. Eine geringere Gesamtzahl lässt daher noch nicht erkennen, wie viele zusätzliche Arbeitsaufnahmen gelungen sind.
Für die Kosten zählt zudem, welche Haushalte Unterstützung benötigen. Sinkende Fallzahlen können durch höhere durchschnittliche Ausgaben je Haushalt teilweise ausgeglichen werden. Bei Unterkunft und Heizung sind deshalb sowohl die Zahl der unterstützten Haushalte als auch deren anerkannte Kosten zu betrachten. Gleichbleibende Gesamtausgaben allein beweisen weder Stillstand bei der Vermittlung noch einen Sparerfolg.
Entscheidend ist dauerhafte Beschäftigung
Eine belastbare Reformbilanz müsste zeigen, ob seit Juli mehr Menschen eine Beschäftigung aufnehmen, als ohne die Änderungen zu erwarten gewesen wäre. Dazu gehören Vergleiche mit der Entwicklung vor der Reform und eine Berücksichtigung der Konjunktur. Die Bundesagentur beschreibt die Arbeitskräftenachfrage weiterhin als schwach.
Für Leistungsberechtigte ist nicht nur der Arbeitsbeginn entscheidend, sondern auch, ob Einkommen und Beschäftigungsdauer für einen Ausstieg aus der Unterstützung reichen. Das IAB verweist bei Sanktionen auf einen Zielkonflikt: Sie können Arbeitsaufnahmen beschleunigen, zugleich aber Beschäftigungsqualität und längerfristige Eingliederung beeinträchtigen. Das ist kein Befund zur aktuellen Reform, sondern ein Hinweis auf notwendige Prüfmaßstäbe.
Die frühe Bilanz erlaubt somit eine Beschreibung der Kassenlage, aber noch kein gesichertes Urteil über die Ursachen. Die Regierung muss zusätzliche und dauerhafte Vermittlungserfolge nachweisen. Umgekehrt wäre es ebenso voreilig, aus wenigen Monaten bereits das Scheitern der Reform abzuleiten.
Redaktionell geprüft · 24. Oktober 2026


