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Asylverfahren am BER: Beratungsrechte sind garantiert, der Zugang bleibt offen

Die Proteste am BER lenken den Blick auf den Rechtsschutz in Asylgrenzverfahren. Unabhängige Hilfe wird aufgebaut, europäische Garantien gelten bereits. Wie zuverlässig Beratung im Alltag erreichbar ist, bleibt jedoch unzureichend belegt.

Am Flughafen Berlin Brandenburg haben am 24. Oktober nach einem rbb-Bericht rund 200 Menschen gegen Abschiebungen demonstriert. Die Initiativen kritisieren auch die neuen europäischen Asylregeln. Für Schutzsuchende im Grenzverfahren stellt sich dabei eine konkrete Frage: Erreichen sie rechtzeitig jemanden, der ihre Rechte erklärt und anwaltliche Hilfe vermittelt?

Am BER ist ein unabhängiges Beratungsprojekt dokumentiert. Wie verlässlich es sämtliche Betroffenen erreicht, ist damit allerdings nicht nachgewiesen. Ebenso wenig lässt sich aus dem Protest allein ableiten, dass Behörden den Zugang zu Hilfe rechtswidrig verhindern.

Was die europäischen Regeln sichern

Die seit dem 12. Juni 2026 geltende EU-Asylverfahrensverordnung garantiert, dass Antragsteller in allen Verfahrensphasen wirksam einen Rechtsberater oder anderen Berater konsultieren können. Zugelassene Beratende müssen auch Zugang zu abgeschlossenen Bereichen erhalten. Für Beratungsorganisationen ist ein effektiver Zugang zu Schutzsuchenden an Grenzübergängen einschließlich Transitzonen vorgesehen; Einschränkungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Sprachmittlung gehört ebenfalls zu den Garantien. Bei persönlichen Anhörungen muss eine angemessene Verständigung durch Dolmetscher gewährleistet sein. Die Behörden müssen über Verfahrensschritte und Fristen in einer verständlichen Sprache informieren. Das ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer jederzeit verfügbaren Übersetzung für jedes unabhängige Beratungsgespräch.

Wichtig ist zudem die Unterscheidung zwischen Rechtsauskunft und anwaltlicher Vertretung: Im behördlichen Verfahren sieht die Verordnung auf Ersuchen kostenlose Rechtsauskunft vor. Für Rechtsbehelfsverfahren gelten weitergehende Vorgaben zur kostenlosen Beratung und Vertretung, allerdings mit Voraussetzungen und möglichen Ausschlüssen. Einen automatisch beigeordneten kostenlosen Anwalt für jeden Verfahrensschritt garantiert sie nicht.

Welche Hilfe am BER vorgesehen ist

Der Flüchtlingsrat Berlin beschreibt mit dem Projekt „Recht auf Rat: Notberatung für den BER“ den Aufbau einer unabhängigen wöchentlichen Beratung vor Ort. Unterstützt wird es von der UNO-Flüchtlingshilfe. Vorgesehen sind rechtliche Erstinformationen, die Vermittlung zu Anwälten und seelsorgerische Unterstützung. Ein Netzwerk soll Beratende, Dolmetschende und juristischen Beistand zusammenbringen.

Der Verein veröffentlicht einen E-Mail- und einen Nachrichtenkontakt. Damit besteht eine Anlaufstelle auch für Personen, die Betroffene unterstützen. Die Projektbeschreibung belegt aber weder eine tägliche Präsenz noch eine durchgehende Bereitschaft. Sie enthält zudem noch Formulierungen zum bevorstehenden Start der europäischen Reform und ist deshalb kein belastbarer aktueller Dienstplan.

Bei der Eröffnung der Außengrenzeinrichtung im Juni kündigte die Leiterin der Zentralen Ausländerbehörde Brandenburg, Désirée Schrade, gegenüber dem rbb eine wöchentliche Beratung durch den Flüchtlingsrat an. Das bestätigt die behördlich vorgesehene Einbindung, nicht deren lückenlose Umsetzung.

Entscheidend ist der rechtzeitige Kontakt

Der EU-Rat begründet die Reform mit effizienteren und einheitlichen Verfahren. Eine juristische Ausarbeitung des Bundestags unterscheidet zugleich ausdrücklich zwischen bloßer Rechtsauskunft und weitergehender Beratung oder Vertretung. Behördeninformation allein beantwortet deshalb noch nicht die Frage nach unabhängiger Unterstützung.

Für den Alltag zählen konkrete Bedingungen: Erfahren Betroffene frühzeitig von der Hilfe? Können sie vertraulich Kontakt aufnehmen? Stehen passende Sprachmittlung und anwaltlicher Beistand rechtzeitig bereit? Belastbare aktuelle Angaben zu Wartezeiten, ausgefallenen Terminen oder nicht erreichten Personen fehlen in den ausgewerteten Unterlagen. Belegt sind somit rechtliche Garantien und ein Hilfsangebot im Aufbau – weder ein flächendeckender Ausschluss von Beratung noch ein zuverlässig geschlossener Zugang zu ihr.

Redaktionell geprüft · 24. Oktober 2026

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