GESELLSCHAFT

65 Jahre Anwerbeabkommen: Zugehörigkeit braucht überprüfbare Maßstäbe

Zum Jubiläum des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens würdigt Kanzler Merz die Einwanderungsgeschichte. Doch wie lässt sich sein Versprechen von Chancengleichheit prüfen? Entscheidend sind Bildung, Berufszugang und ein genauer Blick auf Generationen.

Ein Schulabschluss, eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, ein Beruf, der zur Ausbildung passt: An solchen Stationen entscheidet sich, ob das Versprechen gleicher Chancen im Alltag trägt. Zum 65. Jahrestag des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens am 30. Oktober lohnt deshalb der Blick über prominente Aufstiegsgeschichten hinaus.

Bundeskanzler Friedrich Merz hat beim Festakt am 20. Oktober die Leistungen der angeworbenen Menschen und ihrer Familien gewürdigt. Zugleich formulierte er eine gegenseitige Erwartung: Wer einwandert, müsse demokratische Regeln respektieren; die Gesellschaft schulde Chancengleichheit und Zugehörigkeit. Das ist ein politischer Anspruch. Ob er eingelöst wird, braucht andere Belege als eine Festrede.

Erst klären, wer verglichen wird

Das Abkommen vom 30. Oktober 1961 war auf Arbeitskräfte ausgerichtet, nicht auf eine dauerhafte Einwanderungsgesellschaft. Aus zunächst befristeten Aufenthalten wurden vielfach längere Lebenswege in Deutschland. Für deren Bewertung ist entscheidend, wen Statistiken überhaupt erfassen.

Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes haben Menschen eine Einwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder beide Eltern seit 1950 eingewandert sind. Wer nur einen eingewanderten Elternteil hat, fällt nicht in diese Kategorie. Auch in Deutschland geborene Enkel können außerhalb dieser Gruppe liegen. Türkische Staatsangehörigkeit wiederum erfasst keine Eingebürgerten mit ausschließlich deutschem Pass. Keine dieser Abgrenzungen beschreibt allein alle Familiengeschichten.

Ein belastbarer Generationenvergleich muss außerdem ähnliche Altersgruppen gegenüberstellen und Bildungsstand der Eltern, Geschlecht sowie regionale Bedingungen berücksichtigen. Sonst wird womöglich ein Altersunterschied als Integrationsfortschritt gelesen – oder soziale Benachteiligung vorschnell der Herkunft zugeschrieben.

Bildung zeigt mehr als eine Erfolgskurve

Wie wichtig diese Unterscheidungen sind, zeigt der Sozialbericht 2024 mit Bildungsdaten für 2021. Bei den 17- bis 45-Jährigen hatten Nachkommen von Eingewanderten und Menschen ohne Migrationshintergrund ähnlich häufig einen Abschluss des Sekundarbereichs II als höchsten Bildungsabschluss: jeweils etwa 38 Prozent. Zugleich erreichte die zweite Generation seltener Hochschulabschlüsse und blieb häufiger bei niedrigeren Abschlüssen.

Diese Befunde gelten herkunftsübergreifend, nicht speziell für Familien aus der Türkei. Sie belegen weder eine durchgängige Aufstiegsgeschichte noch ein pauschales Scheitern. Die Autorinnen betonen den Einfluss des Elternhauses. Für Chancengleichheit wäre deshalb zu prüfen, ob Kinder bei vergleichbaren Voraussetzungen ähnlich häufig weiterführende Abschlüsse und Ausbildungsplätze erreichen.

Ein Abschluss garantiert noch keinen Zugang

Auch der nächste Schritt verdient einen eigenen Maßstab. Die Ökonomen Leo Kaas und Christian Manger verschickten für eine 2010 veröffentlichte Untersuchung jeweils zwei vergleichbare Bewerbungen auf 528 Praktikumsangebote. Mit deutsch klingendem Namen lag die Rückrufwahrscheinlichkeit durchschnittlich rund 14 Prozent höher als mit türkisch klingendem Namen.

Mit zusätzlichen positiven Empfehlungsschreiben verschwand der Unterschied in der entsprechenden Teilgruppe. Das Experiment zeigt damit auch, wie stark Auswahlbedingungen wirken können. Es ist ein älterer Befund aus einem begrenzten Arbeitsmarktsegment, keine aktuelle Diskriminierungsquote für Deutschland. Seine methodische Stärke bleibt: Es prüft Behandlung bei vergleichbarer Qualifikation, statt jede statistische Lücke zur Diskriminierung zu erklären.

Neue Zahlen sind noch keine Bilanz

Für den 29. Oktober kündigt Destatis Zahlen zur Bevölkerung mit türkischer Einwanderungsgeschichte an. Am 24. Oktober liegen diese Jubiläumsangaben noch nicht vor. Bevölkerungszahlen allein beantworten ohnehin nicht, ob Aufstiegschancen fair verteilt sind.

Dafür braucht es nachvollziehbare Vergleiche von Bildungswegen, Berufszugang und Einkommen. Zugehörigkeit sollte dabei nicht zur Belohnung für außergewöhnliche Leistung werden. Der politische Anspruch gleicher Chancen muss gerade auch für diejenigen tragen, deren Lebenslauf keine Festrede schmückt.

Redaktionell geprüft · 24. Oktober 2026

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